Am 12. Mai 2019 trat das königliche Gesetzesdekret 8/2019 (Real Decreto Legislativo 8/2019) in Kraft, nach dem Unternehmen verpflichtet sind, den Arbeitstag ihrer Arbeitnehmer täglich zu registrieren.
Am 14 Juli 2012 wurde im spanischen Amtsblatt das Real Dekret 20/2012 veröffentlicht, in welchem die Erhöhung der spanischen Mehrwertsteuer von bisher 18% auf 21% und die reduzierte Mehrwertsteuer von bisher 8% al 10% festgelegt wird. Diese Erhöhung tritt am 1. September 2012 in Kraft. Die stark reduzierte Mehrwertsteuer bleibt vorläufig bei einem Satz von 4%.
Bundesfinanzminister Dr. Schäuble und die spanische Vizepräsidentin Salgado haben heute am Rande des deutsch-spanischen Regierungstreffens in Madrid ein neues Doppelbesteuerungsabkommenunterzeichnet.
Bei der IVA handelt es sich um eine Umsatzsteuer, also eine Steuer, die auf den Austausch von Leistungen (d.h. den Kauf von Gütern sowie die Erbringung von Dienstleistungen) gezahlt werden muss. Sie ist vergleichbar mit der deutschen Mehrwertsteuer.Die IVA ist eine indirekte Steuer, weil Steuerschuldner (Zahlungsverpflichteter) und wirtschaftlich Belasteter nicht identisch sind. Steuerschuldner sind alle Unternehmer, die ihre Produkte und Dienstleistungen anbieten. Sie sind verpflichtet, ihren Preisen die IVA hinzuzurechnen und die eingenommene Steuer an die zuständige Steuerbehörde abzuführen.