Bundesfinanzminister Dr. Schäuble und die spanische Vizepräsidentin Salgado haben heute am Rande des deutsch-spanischen Regierungstreffens in Madrid ein neues Doppelbesteuerungsabkommenunterzeichnet.
Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Das geltende deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1966 ist eines der ältesten deutschen Doppelbesteuerungsabkommen. Da dieses Abkommen durch die wirtschaftliche Entwicklung Spaniens überholt ist, soll es durch einen modernen, den Anforderungen der gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse besser angepassten, Vertrag ersetzt werden. Die Verhandlungen über ein neues Abkommen wurden im Jahr 2006 aufgenommen und konnten nunmehr durch Unterzeichnung des neuen Abkommens erfolgreich abgeschlossen werden.
In seiner Struktur und seinem Inhalt entspricht das neue Abkommen weitestgehend anderen neueren deutschen Abkommen dieser Art und orientiert sich in Aufbau und Wirkungsweise an dem aktuellen Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Darüber hinaus beinhaltet das neue Abkommen den umfassenden Informationsaustausch, wie ihn die OECD im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat.
Zu seinem Inkrafttreten bedarf das neue Abkommen der Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften. Der unterzeichnete Abkommenstext wird in den nächsten Tagen auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zur Verfügung gestellt.
Quelle: Presseabteilung Bundesfinanzministerium