Ausbildungs- und Lehrvertrag sowie Praktikumsvertrag und Praktikumsvertrag in Vereinbarung mit der Universität
Es gibt besondere Arten von Verträgen wie den Ausbildungs- und Lehrvertrag sowie Praktiumsverträge und Praktikumsverträge in Vereinbarung mit den Universitäten, die für Unternehmen -unabhängig von ihrer Größe- eine sehr rentable Investition sein können.
Sie bieten die Möglichkeit Talente früh anzuziehen und zu halten, und so ein Team junger und gut ausgebildeter Mitarbeiter zu schaffen, auf die sich die Firma bei ihrer Entwicklung, ihrem Wachstum und der Erreichung ihrer Ziele verlassen kann. Die eingestellte Person erhält im Gegenzug Zugang zum Arbeitsmarkt und in einigen Fällen zusätzlich eine berufliche Qualifikation. Des Weiteren gibt es in verschiedenen Fällen Vergünstigungen bei der Sozialversicherung, die im folgenden Text aufgeführt sind.
Im Anschluss finden Sie eine Aufstellung der verschiedenen Vertragsarten mit den jeweiligen Bedingungen:
Voraussetzungen an den Arbeitnehmer
Ausbildungs- und Lehrvertrag |
Praktikumsvertrag |
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Zielgruppe |
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Altersgruppe |
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Vertragsdauer
Ausbildungs- und Lehrvertrag |
Praktikumsvertrag |
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Vergütung
Ausbildungs- und Lehrvertrag |
Praktikumsvertrag |
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Arbeitszeit
Ausbildungs- und Lehrvertrag |
Praktikumsvertrag |
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Vergütung Sozialversicherungsbeiträge
Ausbildungs- und Lehrvertrag |
Praktikumsvertrag |
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Drei monatliche Vergütungen (für die gesamte Vertragsdauer):
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Ausbildung
Ausbildungs- und Lehrvertrag |
Praktikumsvertrag |
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Praktikumsvertrag in VEREINBARUNG MIT DER UNIVERSITÄT
Bei Praktikumsverträgen in VEREINBARUNG MIT DER UNIVERSITÄT wird laut dem Gesetzestext RDL 8/2014 für diese Art von Praktikum eine 100% Vergütung der Sozialversicherungskosten gewährt. Das Unternehmen muss dafür vorher einen spezifischen Beitragscode bei der Sozialversicherung anfordern, um den Praktikanten entsprechend anzumelden.
Es besteht die Möglichkeit zu einem schulischen- und außerschulischen Praktikum. Ein außerschulisches Praktikum (practica extracurricular) hat das gleiche Ziel wie ein schulisches Praktikum (practica curricular). Der Hauptunterschied besteht darin, dass ein außerschulisches Praktikum nicht im Ausbildungsplan enthalten ist. Das heißt, ein außerschulisches Praktikum ist kein Bestandteil eins Unterrichtsfaches und wird nicht im Ausbildungsprogramm angerechnet.
Wenn das Unternehmen beschließt, den Praktikanten zu vergüten, besteht bei einem externen schulischen Praktikum eine 100% Vergütung auf den Sozialversicherungsbeitrag, während es bei bezahlten einem außerschulischen Praktikum keine Vergütung gibt.
Bei externen außerschulischen Praktika werden die gleichen Festbeträge wie bei den Ausbildungsverträgen, ohne Abzüge für Arbeitslosigkeit, Lohngarantiefond/ FOGASA, sowie Ausbildung, wie folgt berechnet:
Gewöhnliche Beiträge |
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Unternehmen | Praktikant | Total |
42,56€ | 8,49€ | 51,05€ |
Beiträge für Betriebsunfälle und Krankheit |
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Unternehmen | Praktikant | Total |
Krankheitsfall:3,27€ |
-- | 5,85€ |